Wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilungen und die Zollbehörden
des jeweiligen Abflug-, Ankunfts- bzw. Transitlandes vor dem Abflug, um
die Informationen über Waren zu klären, die der zollamtlichen Anmeldung
gemäß der Gesetzgebung dieser Länder unterliegen.
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