Die Flüssigkeiten, die Sie im Handgepäck mitnehmen, sind in die Behältnisse von höchstens 100 ml zu befüllen. Das Gesamtvolumen der im Handgepäck mitzunehmenden Flüssigkeiten beträgt höchstens 100 ml. Alle Behälter mit Flüssigkeiten sind in die transparenten Kunststofftüten mit Verschuß zu verpacken.
Zu den Flüssigkeiten zählt man:
- Wasser und andere Getränke;
- Suppen, Sirupe, Jogurt;
- Schokoladenpaste und Erdnußbutter;
- Weichkäse (Camembert etc.);
- Getränke und Stoffe, die den Schaum bilden;
- Parfümierte Waren;
- Gels, darunter Haargel und Dusch-Gel;
- Pasten, darunter Zahnpasten;
- Dekorative Kosmetik (Lippenstifte, Farben, Wimperntusche);
- Shampoo, Creme, Gesichtswasser, kosmetische Öle;
- Inhalt der Druckbehälter (Rasierschaum und anderen Schaumwaren, Kugel- und andere Deodorants, Sprays, Aerosole);
- Mischungen der flüssigen Stoffe mit den Feststoffen;
- andere Stoffe von ähnlicher Konsistenz.
In Behältern von über 100 ml können mitgenommen werden:
- flüssige Kindernahrung, wenn Sie mit dem Kind reisen;
- Arzneimittel (ein Nachweis ist mitzuführen, der die Notwendigkeit der Annahme bestätigt);
- die in Duty Free gekauften Flüssigkeiten wie Getränke, Kosmetik, Parfümerie etc.
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